A6: Allgemeine Rechtskonformitätsprüfung (Legal Compliance)
Teil A: Vision
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Teil A: Vision
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Die Vision bzw. Projektidee wurde von den zuständigen Stellen konkretisiert.
Ein Dokument mit einer ausformulierten Vision bzgl. der Projektidee, auf dessen Grundlage eine allgemeine Rechtskonformitätsprüfung erfolgen kann, wurde erstellt.
Die zuständigen Akteur:innen führen eine allgemeine Rechtskonformitätsprüfung durch.
Es wird geprüft, ob die Entwicklung und Einführung der angedachten Software gegen gesetzliche Bestimmungen und regulatorische Standards verstößt.
Es ist sichergestellt, dass die Projektidee rechtskonform ist und bei der Entwicklung und Anwendung der Software alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischen Standards eingehalten werden.