✅D3: Bewertung der Software durch das PdV
Abschnitt D: Test & Inbetriebnahme
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Abschnitt D: Test & Inbetriebnahme
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Das PdV und weitere relevante Stakeholder:innen haben Kenntnis über den aktuellen Stand der Software und die neuen Funktionalitäten erhalten und konnten Rückfragen stellen.
Alle Stakeholder:innen haben ein gemeinsames Verständnis, welche Funktionalitäten neu entwickelt wurde.
Das PdV bewertet die Software in Bezug auf Transparenz, Verständlichkeit, Zieldienlichkeit und Fairness.
Das PdV hat die Software in Bezug auf relevante Qualitätskriterien bewertet.
Sofern die Software nicht den Anforderungen entspricht, muss sie weiter angepasst werden.
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