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D3: Bewertung der Software durch das PdV
Abschnitt D: Test & Inbetriebnahme
- Das PdV und weitere relevante Stakeholder:innen haben Kenntnis über den aktuellen Stand der Software und die neuen Funktionalitäten erhalten und konnten Rückfragen stellen.
- Alle Stakeholder:innen haben ein gemeinsames Verständnis, welche Funktionalitäten neu entwickelt wurde.
- Das PdV bewertet die Software in Bezug auf Transparenz, Verständlichkeit, Zieldienlichkeit und Fairness.
- Das PdV hat die Software in Bezug auf relevante Qualitätskriterien bewertet.
- Sofern die Software nicht den Anforderungen entspricht, muss sie weiter angepasst werden.
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