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D3: Bewertung der Software durch das PdV

Abschnitt D: Test & Inbetriebnahme
Akteure:
PdV;
KIM

Voraussetzung

  • Das PdV und weitere relevante Stakeholder:innen haben Kenntnis über den aktuellen Stand der Software und die neuen Funktionalitäten erhalten und konnten Rückfragen stellen.
  • Alle Stakeholder:innen haben ein gemeinsames Verständnis, welche Funktionalitäten neu entwickelt wurde.

Aktion

Ergebnis

  • Das PdV hat die Software in Bezug auf relevante Qualitätskriterien bewertet.
  • Sofern die Software nicht den Anforderungen entspricht, muss sie weiter angepasst werden.

Auditierungsfragen

  • Frage 1: Kann das PdV die Software in Bezug auf die relevanten Qualitätskriterien wie Transparenz, Verständlichkeit, Zieldienlichkeit und Fairness bewerten? (QS3, QS4, QP6)
  • Frage 2: Hatte das PdV Gelegenheit festzustellen, ob der aktuelle Stand der Software den erstellen Anforderungen entspricht oder nicht? (QS3, QS4, QP6)