D3: Bewertung der Software durch das PdV

Abschnitt D: Test & Inbetriebnahme

Voraussetzung

  • Das PdV und weitere relevante Stakeholder:innen haben Kenntnis über den aktuellen Stand der Software und die neuen Funktionalitäten erhalten und konnten Rückfragen stellen.

  • Alle Stakeholder:innen haben ein gemeinsames Verständnis, welche Funktionalitäten neu entwickelt wurde.

Aktion

Ergebnis

  • Das PdV hat die Software in Bezug auf relevante Qualitätskriterien bewertet.

  • Sofern die Software nicht den Anforderungen entspricht, muss sie weiter angepasst werden.

Auditierungsfragen

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