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D6: Transparenzherstellung
Abschnitt D: Test & Inbetriebnahme
- Die Software-Anwendung wurde nach Beendigung der Test- und Anpassungsphase von allen relevanten unternehmensinternen Akteur:innen überprüft und abgenommen.
- Ggf. wurde eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, mit denen die Ergebnisse des KIDD-Prozesses für verbindlich erklärt werden.
- Eine Rechtskonformitätsbewertung wurde gemäß dem AI Act durchgeführt.
- Absprachen zum kontinuierlichen Monitoring der Software wurden in einem Software-Inbetriebnahme-Abkommen festgehalten.
- Die Projektleitung kommuniziert alle Empfehlungen des PdV sowie den Status der Umsetzung bei der Software-Entwicklung an die Belegschaft.
- Eine Online-Plattform oder ein Dokument sind erstellt, in dem die Empfehlungen des PdVs vorgestellt werden und aufgezeigt wird, wie und in welchem Maße diese bei der Entwicklung bzw. Anpassung der Software-Anwendung umgesetzt wurden.
- Frage 1: Wurden alle Empfehlungen des PdV sowie der Status der Umsetzung bei der Software-Entwicklung an die Betroffenen bzw. die Belegschaft kommuniziert? (Noch anzupassen)