Künstliche Intelligenz im Dienste der Diversität
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  • Der KIDD-Prozess
    • Was ist der KIDD-Prozess?
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    • Ebene 2 - Allgemeine Prozessübersicht
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      • Abschnitt A: Vision
        • A1: Kenntnisnahme KIDD
        • ✅A2: Stakeholderanalyse und Einbindung relevanter innerbetrieblicher Akteur:innen
        • A3: Entscheidungsfindung KIDD
        • A4: Klärung der Rollen im KIDD-Prozess und Schulung der KIDD-Moderator:in
        • A5: Konkretisierung der Projektidee
        • A6: Allgemeine Rechtskonformitätsprüfung (Legal Compliance)
        • ✅A7: Kritikalitätsbewertung
        • ✅A8: Aufgabenklärung PdV
        • A9: Überprüfung der internen Regelkonformität
        • A10: Projektplanung KIDD-Prozess
        • A11: Information der Belegschaft
        • ✅A12: Einrichtung des PdV
        • ✅A13: Konkretisierung der Software-Anwendung
      • Abschnitt B: Anforderungsklärung
        • ✅B1: Konstituierung und Sensibilisierung des PdV
        • ✅B2: Partizipative Folgenabschätzung
        • ✅B3: Allgemeine PdV-Anforderungsklärung
        • B4: Austausch zu strategischen/organisationalen Anforderungen
        • ✅B5: Erstellung Ausschreibung (nur bei Einkauf)
        • ✅B6: Suche und Auswahl Software-Anbieter (nur bei Einkauf)
        • B7: Sensibilisierung Product-Owner:in
        • ✅B8: Herstellung von Transparenz über die Software
      • Abschnitt C: Adaption/Entwicklung
        • ✅C1: Vorstellung der Software für das PdV
        • ✅C2: Spezifische PdV-Anforderungsklärung
        • ✅C3: Testfall Definition
        • ✅C4: Backlog Priorisierung
        • C5: Refinement
        • C6: Adaption / Entwicklung
      • Abschnitt D: Test & Inbetriebnahme
        • ✅D1: Ausführung der Testfälle
        • ✅D2: Software-Demo (Review)
        • ✅D3: Bewertung der Software durch das PdV
        • ✅D4: Abnahme der Software durch das PdV und Absprache zum kontinuierlichen Monitoring
        • D5: Abnahme der Software durch weitere unternehmensinterne Akteur:innen
        • D6: Transparenzherstellung
        • D7: Inbetriebnahme der Software (Release)
        • ✅D8: Monitoring/Betriebsüberwachung
        • ✅D9: Fehlerbehebung/Change Request
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  • Voraussetzung
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  • Auditierungsfragen
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  1. Der KIDD-Prozess
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  3. Abschnitt D: Test & Inbetriebnahme

D4: Abnahme der Software durch das PdV und Absprache zum kontinuierlichen Monitoring

Abschnitt D: Test & Inbetriebnahme

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Last updated 10 months ago

Akteure: ; ; ; ; ;

Voraussetzung

  • Das PdV und weitere relevante Stakeholder:innen haben Kenntnis über den aktuellen Stand der Software und die neuen Funktionalitäten erhalten und konnten Rückfragen stellen.

  • Alle Stakeholder:innen haben ein gemeinsames Verständnis, welche Funktionalitäten neu entwickelt wurde.

  • Das PdV hat die Software in Bezug auf relevante Qualitätskriterien bewertet.

Aktion

  • Sofern die Software-Anwendung den Anforderungen des PdV entspricht, wird sie vom PdV abgenommen und vom Gremium zur Inbetriebnahme freigegeben.

  • Es wird von den relevanten Akteur:innen (u.a. PdV und PO) definiert, wie die Anforderungen des PdV im kontinuierlichen Monitoring berücksichtigt werden und entsprechende Absprachen in einem Software-Inbetriebnahme-Abkommen festgehalten. Es wird spezifiziert, wer bei der Überschreitung von Schwellenwerten oder dem Auftreten von Fehlern benachrichtigt wird. Dabei kann das Monitoring entweder vom PdV übernommen oder in bestehende unternehmensinterne Strukturen integriert werden.

  • Falls das PdV beim kontinuierlichen Monitoring nicht eingebunden wird, ist die Arbeit des Gremiums offiziell abgeschlossen und es wird feierlich aufgelöst.

Ergebnis

  • Die Software-Anwendung wurde nach Beendigung der Test- und Anpassungsphase vom PdV überprüft und abgenommen.

  • Absprachen zum kontinuierlichen Monitoring der Software wurden in einem Software-Inbetriebnahme-Abkommen festgehalten.

  • Sofern das PdV nicht im Monitoring involviert wird, wurde das Gremium feierlich aufgelöst.

Auditierungsfragen

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Strategische Projektleitung
BR
DSB
PdV
KIM
PO
QE1
QE1
QRE1
QRE2
QRE3