Ebene 1 - Strukturübersicht

Schematische Darstellung des KIDD-Prozesses mit zentralen Prozessabschnitten und Prozess-Outputs

Der KIDD-Prozess wurde auf drei Abstraktionsebenen ausgearbeitet. Die Strukturübersicht zeigt die Einbettung des KIDD-Prozesses innerhalb eines Softwareeinführungs- bzw. -entwicklungsprozesses und bildet die zentralen KIDD-Prozessschritte ab. Die Phasen der Softwareeinführung bzw. -entwicklung sind dabei in generischer und vereinfachter Form in Blau dargestellt.

  1. Die Phase der Vision bzw. die Projektvorbereitung stellt den Ausgangspunkt der Softwareeinführung / -entwicklung dar. Das Ziel des Projekts wird identifiziert und Projektverantwortliche werden benannt.

  2. Die Phase der Anforderungsklärung bzw. Grobkonzeption bildet anschließend die Grundlage für die Softwareentwicklung bzw. die Softwareauswahl. In diesem Schritt wird der fachliche Kontext des Projekts weiter konkretisiert und funktionale und technische Anforderungen an die Software werden definiert.

  3. Nachdem die groben Anforderungen an die Software festgelegt wurden, beginnt die Phase der Softwareentwicklung bzw. der Anbieterfindung und ggf. Adaption einer bestehenden Softwarelösung.

  4. Nachdem die Software entwickelt bzw. eingekauft wurde, kann die Software eingeführt werden. Die Software bzw. erste Prototypen werden getestet und Fehler behoben (Test), bevor das System in Betrieb genommen werden kann.

Die Schritte des KIDD-Prozesses gliedern sich in die Phasen der Softwareeinführung / -entwicklung ein. Die Abbildung zeigt hellrot farblich abgehoben die zentralen KIDD-Prozessschritte, die das Panel der Vielfalt (PdV) begleitet bzw. durchführt:

  • Nachdem die groben Anforderungen an die Software festgelegt wurden, beginnt die Phase der Softwareentwicklung bzw. der Anbieterfindung und ggf. Adaption einer bestehenden Softwarelösung.

  • Sensibilisierung: Bereits in der Phase der Anforderungsklärung der Software wird das PdV konstituiert und hinsichtlich der rechtlichen, ethischen und diversitätsbezogenen Aspekte, die bei der Softwareeinführung relevant sein können, geschult und sensibilisiert.

  • Folgenabschätzung: Das PdV unternimmt anschließend eine partizipative Folgenabschätzung und formuliert „Hoffnungen und Befürchtungen“ in Bezug auf die Softwareeinführung.

  • Allgemeine PdV-Anforderungsklärung: Aufbauend auf den Ergebnissen aus der Folgenabschätzung formuliert das PdV erste allgemeine Anforderungen, wie die Software hinsichtlich ethischer und diversitätssensibler Aspekte ausgestaltet sein soll und diskutiert, inwieweit entsprechende organisationale und strategische Maßnahmen bei der Einführung der Anwendung berücksichtigt werden müssen.

  • Spezifische PdV-Anforderungsklärung: Im Rahmen des Adaptions- bzw. Entwicklungsprozesses der Anwendung tritt das PdV in einen iterativen Aushandlungsprozess mit den Softwareentwickelnden hinsichtlich der ethischen und diskriminierungssensiblen Gestaltungsoptionen („Stellschrauben“) der Software und formuliert konkrete softwarebezogene Anforderungen.

  • KIDD-spezifische Testfälle: Darüber hinaus entwickelt das PdV Testfälle und Bewertungskriterien zur Prüfung der Umsetzung der Anpassungswünsche.

  • Absprache zum Monitoring: Vor Inbetriebnahme der Anwendung wird gemeinsam mit dem PdV abgestimmt, auf welche Weise die kontinuierliche Einhaltung der ethischen und diskriminierungssensiblen Anforderungen sichergestellt werden kann und es werden die dafür nötigen Monitoringmaßnahmen definiert.

  • Nachdem die Software entwickelt bzw. eingekauft wurde, kann die Software eingeführt werden. Die Software bzw. erste Prototypen werden getestet und Fehler behoben (Test), bevor das System in Betrieb genommen werden kann.

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