A6: Allgemeine Rechtskonformitätsprüfung (Legal Compliance)
Handreichung zur Überprüfung der externen Regelkonformität
Präambel
Die grundsätzlichen Anforderungen an Rechtstreue und Regelkonformität, allgemeine und besondere Präventionspflichten und Anstrengungen zur Verhinderung von Rechtsverstößen (angloamerikanisch subsumiert unter der Überschrift „Legal Compliance“) gelten auch – der jeweiligen Rechtsform entsprechend – bei der Entwicklung, Einführung oder Anwendung von KI-Systemen in Unternehmen.
Verwiesen sei hier beispielhaft auf folgende Quellen:
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), vierter Abschnitt, Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen, § 130 Absatz 1
Aktiengesetz (AktG), vierter Teil, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder, § 93 Absatz 1
Kreditwesengesetz (KWG), zweiter Abschnitt, Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften, besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung, § 25a
„Deutscher Corporate Governance Kodex“ der gleichnamigen Regierungskommission mit Empfehlungen für börsennotierte Gesellschaften oder solchen mit Kapitalmarktzugang um Sinne § 161 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), vierter Teil, Mitwirkung und Mitbestimmung von Arbeitnehmern, § 80
Relevante Rechtsbereiche KI
Im Kontext der Entwicklung, Einführung und Anwendung von KI-Systemen in Unternehmen sei vorbehaltlich eines sich momentan in Abstimmung befindenden horizontalen Gesetzgebungsprozesses zur Regulierung von KI auf europäischer Ebene (Entwurf eines Künstliche Intelligenz Gesetz) und in Anlehnung an Schröder und Höfers (2022) auf folgende Rechtsquellen zur Erleichterung einer regelkonformen Gestaltung von KI verwiesen:
Grundrechte (Schröder, Höfers 2022, Kap. 12)
Regelwerk zum Arbeitsschutz (Schröder, Höfers 2022, Kap. 16.8):
div. Arbeitsschutzvorschriften und Normen zur Technikfolgenabschätzung
Datenschutz als Teil der Persönlichkeitsrechte (Schröder, Höfers 2022, Kap 14):
Diskriminierungsfreiheit und Diversität (Schröder, Höfers 2022, Kap 15.3):
Mitbestimmung in Betrieben und Verwaltung (Schröder, Höfers 2022, Kap 13):
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