A4: Klärung der Rollen im KIDD-Prozess und Schulung der KIDD-Moderator:in

Teil A: Vision

Voraussetzung

  • Das Management sowie die relevanten Stakeholder:innen haben entschieden, dass der KIDD-Prozess für einen konkret benannten Anwendungsfall in der Organisation durchgeführt werden soll.

  • Ggf. wurde eine KIDD-bezogene Betriebsvereinbarung unterzeichnet.

  • Die partizipative Gestaltung des Einführungsprozesses der Software wird als Führungs- und Gemeinschaftsaufgabe verstanden.

Aktion

  • Die für den Softwareeinführungs- bzw. -entwicklungsprozess verantwortliche Projektleitung übernimmt die Planung und Steuerung des KIDD-Prozesses.

  • Die Rolle der KIM wird im Projekt vergeben. Diese Akteur:in durchläuft die entsprechende Schulung zur KIDD-Moderator:in und wird befähigt, den KIDD-Prozess operativ durchzuführen.

  • Weitere ggf. notwendige Rollen im KIDD-Prozess (z.B. KIX) werden definiert.

Ergebnis

  • Die für den Softwareeinführungs- bzw. –Entwicklungsprozess verantwortliche Projektleitung hat die Planung und Steuerung des KIDD-Prozesses übernommen.

  • Eine geeignete Akteur:in hat die Schulung zur KIDD-Moderator:in durchlaufen und ist befähigt, den KIDD-Prozess operativ durchzuführen.

  • Ausreichend personelle bzw. zeitliche Ressourcen für die Steuerung des KIDD Prozess durch die Projektleitung bzw. die KIM wurden bereitgestellt.

  • Die Projektleitung und die KIM sind hinreichend über die Hintergründe und Relevanz des KIDD-Prozesses informiert und können den Prozess effektiv durchführen.

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