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A8: Aufgabenklärung PdV
Teil A: Vision
- Die Projektleitung und KIM sind hinreichend über die Hintergründe und Relevanz des KIDD-Prozesses informiert und können den Prozess effektiv durchführen.
- Die Projektleitung und KIM kennen die Risikoeinschätzung des Anwendungsfalls gemäß des AI Acts und sind sich der daraus resultierenden Anforderungen bewusst.
- Das Management, die Projektleitung und die KIM stimmen sich zu den Aufgaben, dem Grad der Einflussnahme und dem Diskussionsspielraum des PdV sowie den allgemeinen, den Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des KIDD-Prozesses ab.
- Das Management, die Projektleitung und die KIDD-Moderator:in haben die konkreten Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des KIDD-Prozesses definiert.
- Klare Absprachen zum Grad der Einflussnahme und dem Diskussionsspielraum des PdV sind getroffen.
- Frage 2: Wurden klare Absprachen zum Grad der Einflussnahme des PdV bei der Einführung bzw. Entwicklung der Softwareanwendung getroffen und wurde sichergestellt, dass das PdV zumindest umfassend eingebunden wird? (QS3)✅
- Frage 3: Wurden klare Absprachen zum Diskussionsspielraum des PdV bei der Einführung bzw. Entwicklung der Softwareanwendung getroffen? (QP4)✅
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