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A8: Aufgabenklärung PdV

Teil A: Vision

Voraussetzung

  • Die Projektleitung und KIM sind hinreichend über die Hintergründe und Relevanz des KIDD-Prozesses informiert und können den Prozess effektiv durchführen.
  • Die Projektleitung und KIM kennen die Risikoeinschätzung des Anwendungsfalls gemäß des AI Acts und sind sich der daraus resultierenden Anforderungen bewusst.

Aktion

  • Das Management, die Projektleitung und die KIM stimmen sich zu den Aufgaben, dem Grad der Einflussnahme und dem Diskussionsspielraum des PdV sowie den allgemeinen, den Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des KIDD-Prozesses ab.

Ergebnis

  • Das Management, die Projektleitung und die KIDD-Moderator:in haben die konkreten Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des KIDD-Prozesses definiert.
  • Klare Absprachen zum Grad der Einflussnahme und dem Diskussionsspielraum des PdV sind getroffen.

Auditierungsfragen

  • Frage 1: Wurden konkrete Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des KIDD-Prozesses definiert? (QS3)
  • Frage 2: Wurden klare Absprachen zum Grad der Einflussnahme des PdV bei der Einführung bzw. Entwicklung der Softwareanwendung getroffen und wurde sichergestellt, dass das PdV zumindest umfassend eingebunden wird? (QS3)
  • Frage 3: Wurden klare Absprachen zum Diskussionsspielraum des PdV bei der Einführung bzw. Entwicklung der Softwareanwendung getroffen? (QP4)