A12: Einrichtung des PdV
Teil A: Vision
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Die Belegschaft ist über die Hintergründe und die Durchführung des KIDD-Prozesses im Unternehmen informiert.
Mögliche Widerstände wurden frühzeitig erkannt und können bei der Prozessdurchführung berücksichtigt werden.
Die Projektleitung und KIM richten das Panel der Vielfalt als innerbetriebliches Beteiligungsgremium für die Einführung von KI-Anwendungen auf Basis der zuvor getroffenen Entscheidungen bzgl. der Zusammensetzung des Gremiums ein.
Die Besetzung und Einrichtung des PdV erfolgte in einem transparenten und unternehmensweiten Prozess.
Ein möglichst divers zusammengesetztes PdV ist eingerichtet.
Sofern ein Betriebsrat, eine Diversity-Beauftrage:r, eine Rechtsabteilung bzw. eine Datenschutzbeauftragte:r im Unternehmen vorhanden sind, sind diese sofern möglich im PdV eingebunden.