Comment on page

A12: Einrichtung des PdV

Teil A: Vision

Voraussetzung

  • Die Belegschaft ist über die Hintergründe und die Durchführung des KIDD-Prozesses im Unternehmen informiert.
  • Mögliche Widerstände wurden frühzeitig erkannt und können bei der Prozessdurchführung berücksichtigt werden.

Aktion

  • Die Projektleitung und KIM richten das Panel der Vielfalt als innerbetriebliches Beteiligungsgremium für die Einführung von KI-Anwendungen auf Basis der zuvor getroffenen Entscheidungen bzgl. der Zusammensetzung des Gremiums ein.

Ergebnis

  • Die Besetzung und Einrichtung des PdV erfolgte in einem transparenten und unternehmensweiten Prozess.
  • Ein möglichst divers zusammengesetztes PdV ist eingerichtet.
  • Sofern ein Betriebsrat, eine Diversity-Beauftrage:r, eine Rechtsabteilung bzw. eine Datenschutzbeauftragte:r im Unternehmen vorhanden sind, sind diese sofern möglich im PdV eingebunden.

Auditierungsfragen

  • Frage 1: Wie erfolgte die Besetzung und Einrichtung des PdV? (QS2, QS3, QE3, QRE1, QRE2)
  • Frage 2: Ist das PdV vielfältig in seiner Zusammensetzung? (QS3, QE3, QRE1, QRE2)