B3: Allgemeine PdV-Anforderungsklärung

Teil B: Anforderungsklärung

Voraussetzung

  • Das PdV ist sensibilisiert für die Chancen und Risiken der Software–Anwendung im Hinblick auf Ethik und Diversität

  • Das PdV kennt Zielsetzung und Anwendungsbereich der neuen Software -Anwendung im eigenen Unternehmen

  • Das PdV hat Fragen und Befürchtungen im Hinblick auf die neue Software– Anwendung formuliert, die im Unternehmen entwickelt und/oder eingeführt werden soll.

Aktion

  • Das PdV spezifiziert die im vorangegangenen Workshop gesammelten Hoffnungen und Befürchtungen weiter und leitet daraus erste allgemeine softwarebezogene und organisationale/strategische Anforderungen mit Bezug zu Ethik und Diversität ab.

  • Das PdV priorisiert die Anforderungen für die weitere Berücksichtigung im KIDD-Prozess.

  • Das PdV kategorisiert die Anforderungen hinsichtlich ihrer Adressaten.

  • Organisationale/strategische Anforderungen werden zur Klärung an die Managementebene weitergereicht.

Ergebnis

  • Das PdV hat sowohl softwarebezogene als auch organisationale/strategische Anforderungen mit Bezug zu Ethik und Diversität für die Software-Anwendung formuliert.

  • Das PdV hat die ersten allgemeine Anforderungen priorisiert und kategorisiert.

  • Organisationale/strategische Anforderungen wurden zur Klärung an die Managementebene weitergereicht.

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