B3: Allgemeine PdV-Anforderungsklärung
Teil B: Anforderungsklärung
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Teil B: Anforderungsklärung
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Das PdV ist sensibilisiert für die Chancen und Risiken der Software–Anwendung im Hinblick auf Ethik und Diversität
Das PdV kennt Zielsetzung und Anwendungsbereich der neuen Software -Anwendung im eigenen Unternehmen
Das PdV hat Fragen und Befürchtungen im Hinblick auf die neue Software– Anwendung formuliert, die im Unternehmen entwickelt und/oder eingeführt werden soll.
Das PdV spezifiziert die im vorangegangenen Workshop gesammelten Hoffnungen und Befürchtungen weiter und leitet daraus erste allgemeine softwarebezogene und organisationale/strategische Anforderungen mit Bezug zu Ethik und Diversität ab.
Das PdV priorisiert die Anforderungen für die weitere Berücksichtigung im KIDD-Prozess.
Das PdV kategorisiert die Anforderungen hinsichtlich ihrer Adressaten.
Organisationale/strategische Anforderungen werden zur Klärung an die Managementebene weitergereicht.
Das PdV hat sowohl softwarebezogene als auch organisationale/strategische Anforderungen mit Bezug zu Ethik und Diversität für die Software-Anwendung formuliert.
Das PdV hat die ersten allgemeine Anforderungen priorisiert und kategorisiert.
Organisationale/strategische Anforderungen wurden zur Klärung an die Managementebene weitergereicht.
Frage 1: Hat das PdV auf Basis der identifizierten Hoffnungen und Befürchtungen zentrale ethische und diversitätsbezogene Anforderungen an die Software formuliert? (QRE1, QRE2)