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B3: Allgemeine PdV-Anforderungsklärung
Teil B: Anforderungsklärung
- Das PdV ist sensibilisiert für die Chancen und Risiken der Software–Anwendung im Hinblick auf Ethik und Diversität
- Das PdV kennt Zielsetzung und Anwendungsbereich der neuen Software -Anwendung im eigenen Unternehmen
- Das PdV hat Fragen und Befürchtungen im Hinblick auf die neue Software– Anwendung formuliert, die im Unternehmen entwickelt und/oder eingeführt werden soll.
- Das PdV spezifiziert die im vorangegangenen Workshop gesammelten Hoffnungen und Befürchtungen weiter und leitet daraus erste allgemeine softwarebezogene und organisationale/strategische Anforderungen mit Bezug zu Ethik und Diversität ab.
- Das PdV priorisiert die Anforderungen für die weitere Berücksichtigung im KIDD-Prozess.
- Das PdV kategorisiert die Anforderungen hinsichtlich ihrer Adressaten.
- Organisationale/strategische Anforderungen werden zur Klärung an die Managementebene weitergereicht.
- Das PdV hat sowohl softwarebezogene als auch organisationale/strategische Anforderungen mit Bezug zu Ethik und Diversität für die Software-Anwendung formuliert.
- Das PdV hat die ersten allgemeine Anforderungen priorisiert und kategorisiert.
- Organisationale/strategische Anforderungen wurden zur Klärung an die Managementebene weitergereicht.
- Frage 2: Wurden die organisationalen/strategischen Anforderungen zur Klärung an die Managementebene bzw. Projektleitung weitergereicht? (QP4)