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A3: Entscheidungsfindung KIDD
Teil A: Vision
- Relevante innerbetriebliche Akteur:innen und Mitarbeitenden- sowie Betroffenenvertretungen sind identifiziert und über den KIDD-Prozess informiert.
- Die zuständigen Akteur:innen haben sich für die Anwendbarkeit und den Nutzen von KIDD entschieden.
- Die zuständigen Akteur:innen haben entschieden, für welchen konkreten Anwendungsfall die Prüfung stattfinden soll.
- Das Management sowie die relevanten innerbetrieblichen Akteur:innen (z.B. BR, Rechtsabteilung, DSB, Diversity-Beauftragte:r) treffen die Entscheidung, dass der KIDD-Prozess für einen konkreten Anwendungsfall in der Organisation durchgeführt werden soll.
- Sofern im Unternehmen ein BR besteht, wird ggf. eine KIDD-bezogene Betriebsvereinbarung erstellt, in der die Entscheidung, den KIDD-Prozess durchzuführen, formal festgehalten wird.
- Relevante Akteur:innen wurden frühzeitig in die Entscheidungsfindung zur Umsetzung des KIDD-Prozesses involviert.
- Das Management sowie die relevanten Akteur:innen haben entschieden, dass der KIDD-Prozess für einen konkret benannten Anwendungsfall in der Organisation durchgeführt werden soll.
- Ggf. wurde eine KIDD-bezogene Betriebsvereinbarung unterzeichnet.
- Die partizipative Gestaltung des Einführungsprozesses der Software wird als Führungs- und Gemeinschaftsaufgabe verstanden.