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A3: Entscheidungsfindung KIDD

Teil A: Vision

Voraussetzung

  • Relevante innerbetriebliche Akteur:innen und Mitarbeitenden- sowie Betroffenenvertretungen sind identifiziert und über den KIDD-Prozess informiert.
  • Die zuständigen Akteur:innen haben sich für die Anwendbarkeit und den Nutzen von KIDD entschieden.
  • Die zuständigen Akteur:innen haben entschieden, für welchen konkreten Anwendungsfall die Prüfung stattfinden soll.

Aktion

  • Das Management sowie die relevanten innerbetrieblichen Akteur:innen (z.B. BR, Rechtsabteilung, DSB, Diversity-Beauftragte:r) treffen die Entscheidung, dass der KIDD-Prozess für einen konkreten Anwendungsfall in der Organisation durchgeführt werden soll.
  • Sofern im Unternehmen ein BR besteht, wird ggf. eine KIDD-bezogene Betriebsvereinbarung erstellt, in der die Entscheidung, den KIDD-Prozess durchzuführen, formal festgehalten wird.

Ergebnis

  • Relevante Akteur:innen wurden frühzeitig in die Entscheidungsfindung zur Umsetzung des KIDD-Prozesses involviert.
  • Das Management sowie die relevanten Akteur:innen haben entschieden, dass der KIDD-Prozess für einen konkret benannten Anwendungsfall in der Organisation durchgeführt werden soll.
  • Ggf. wurde eine KIDD-bezogene Betriebsvereinbarung unterzeichnet.
  • Die partizipative Gestaltung des Einführungsprozesses der Software wird als Führungs- und Gemeinschaftsaufgabe verstanden.