✅B1: Konstituierung und Sensibilisierung des PdV
Teil B: Anforderungsklärung
Voraussetzung
Ein möglichst divers zusammengesetztes PdV ist eingerichtet.
Eine verständlich aufbereitete Beschreibung der Vision oder Projektidee, der angestrebten Nutzung und Nutzungsziele hinsichtlich der einzuführenden Software-Anwendung im Unternehmen liegt vor.
Aktion
Die Mitglieder des PdV werden im Rahmen eines Konstituierungsworkshops in die Arbeitsweise des Gremiums eingewiesen.
Sie werden hinsichtlich des regulatorischen, politischen, ethischen und diversitätsbezogenen Kontextes des Projektes sensibilisiert.
Dabei werden unter anderem die Kernanforderungen aus dem AI Act sowie erste ethische und diversitätsbezogene Fragestellungen im Kontext von Algorithmen und KI thematisiert.
Ergebnis
Das PdV hat sich formal als arbeitsfähiges Gremium konstituiert.
Das PdV ist hinsichtlich des regulatorischen, politischen, ethischen und diversitätsbezogenen Kontextes des Projektes sensibilisiert.
Das PdV versteht seine Rolle und Arbeitsweise im KIDD-Prozess.
Das PdV hat einen ersten Eindruck der KI-Anwendung gewonnen.
Auditierungsfragen
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