B1: Konstituierung und Sensibilisierung des PdV

Teil B: Anforderungsklärung

Voraussetzung

  • Ein möglichst divers zusammengesetztes PdV ist eingerichtet.

  • Eine verständlich aufbereitete Beschreibung der Vision oder Projektidee, der angestrebten Nutzung und Nutzungsziele hinsichtlich der einzuführenden Software-Anwendung im Unternehmen liegt vor.

Aktion

  • Die Mitglieder des PdV werden im Rahmen eines Konstituierungsworkshops in die Arbeitsweise des Gremiums eingewiesen.

  • Sie werden hinsichtlich des regulatorischen, politischen, ethischen und diversitätsbezogenen Kontextes des Projektes sensibilisiert.

  • Dabei werden unter anderem die Kernanforderungen aus dem AI Act sowie erste ethische und diversitätsbezogene Fragestellungen im Kontext von Algorithmen und KI thematisiert.

Ergebnis

  • Das PdV hat sich formal als arbeitsfähiges Gremium konstituiert.

  • Das PdV ist hinsichtlich des regulatorischen, politischen, ethischen und diversitätsbezogenen Kontextes des Projektes sensibilisiert.

  • Das PdV versteht seine Rolle und Arbeitsweise im KIDD-Prozess.

  • Das PdV hat einen ersten Eindruck der KI-Anwendung gewonnen.

Auditierungsfragen

Last updated