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B1: Konstituierung und Sensibilisierung des PdV

Teil B: Anforderungsklärung
Akteure:
PdV;
KIM

Voraussetzung

  • Ein möglichst divers zusammengesetztes PdV ist eingerichtet.
  • Eine verständlich aufbereitete Beschreibung der Vision oder Projektidee, der angestrebten Nutzung und Nutzungsziele hinsichtlich der einzuführenden Software-Anwendung im Unternehmen liegt vor.

Aktion

  • Die Mitglieder des PdV werden im Rahmen eines Konstituierungsworkshops in die Arbeitsweise des Gremiums eingewiesen.
  • Sie werden hinsichtlich des regulatorischen, politischen, ethischen und diversitätsbezogenen Kontextes des Projektes sensibilisiert.
  • Dabei werden unter anderem die Kernanforderungen aus dem AI Act sowie erste ethische und diversitätsbezogene Fragestellungen im Kontext von Algorithmen und KI thematisiert.

Ergebnis

  • Das PdV hat sich formal als arbeitsfähiges Gremium konstituiert.
  • Das PdV ist hinsichtlich des regulatorischen, politischen, ethischen und diversitätsbezogenen Kontextes des Projektes sensibilisiert.
  • Das PdV versteht seine Rolle und Arbeitsweise im KIDD-Prozess.
  • Das PdV hat einen ersten Eindruck der KI-Anwendung gewonnen.

Auditierungsfragen

  • Frage 1: Ist ein Konstituierungsworkshop durchgeführt worden? (QS2, QS3, QP1)
  • Frage 2: Hat sich das PdV formal als arbeitsfähiges Gremium konstituiert? (QS2, QS3, QP1)