B6: Suche und Auswahl Software-Anbieter (nur bei Einkauf)

Teil B: Anforderungsklärung

Voraussetzung

  • Die Ausschreibung ist erfolgt.

Aktion

  • Die Projektleitung wählt einen Software-Anbieter aus, der eine möglichst passende Software-Anwendung anbietet und der bereit ist, die verwendeten Daten und die Funktionsweise der Software für Laien verständlich darzustellen und zu dokumentieren und bei der Anpassung der Software mit dem PdV zusammenzuarbeiten.

  • Sofern eine nicht-anpassbare Standardsoftware ausgewählt wird, wird sichergestellt, dass die Anwendung den vom PdV formulierten Mindestanforderungen entspricht.

Ergebnis

  • Ein Software-Anbieter ist gefunden, der bereit ist, mit dem PdV in einen Aushandlungsprozess zu treten und seine Software-Anwendung den Anforderungen des PdV entsprechend anzupassen.

  • Sofern die Einführung einer nicht anpassbaren Standardsoftware angestrebt wird, entspricht diese den Mindestanforderungen des PdV.

Auditierungsfragen

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