D5: Abnahme der Software durch weitere unternehmensinterne Akteur:innen

Abschnitt D: Test & Inbetriebnahme

Voraussetzung

  • Das PdV und weitere relevante unternehmensinterne Akteur:innen haben Kenntnis über den aktuellen Stand der Software und die neuen Funktionalitäten erhalten und konnten Rückfragen stellen.

  • Alle Akteur:innen haben ein gemeinsames Verständnis, welche Funktionalitäten neu entwickelt wurde.

  • Die Software-Anwendung wurde vom PdV überprüft und abgenommen.

Aktion

  • Die Software-Anwendung wird von allen relevanten unternehmensinternen Akteur:innen wie dem Management, Betriebsrat, der Rechtsabteilung, den Datenschutz- und Diversitybeauftragten geprüft und abgenommen.

  • Sofern ein BR besteht, wird ggf. eine Betriebsvereinbarung erstellt, in die die Ergebnisse des Aushandlungsprozesses mit dem PdV Eingang finden. Mit der Unterzeichnung werden die KIDD-Ergebnisse für verbindlich erklärt.

  • Sofern es sich gemäß AIA um ein Hochrisiko-KI-System handelt, wird eine Rechtskonformitätsbewertung entsprechend der geltenden Rechtsprechung durchgeführt. (Dies gilt auch, wenn ein erworbenes KI-System (hier auch General Purpose AI) im Verlauf des KIDD-Prozesses substantiell verändert wurde.)

Ergebnis

  • Die Software-Anwendung wurde nach Beendigung der Test- und Anpassungsphase von allen relevanten unternehmensinternen Akteur:innen überprüft und abgenommen.

  • Ggf. wurde eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, mit denen die Ergebnisse des KIDD-Prozesses für verbindlich erklärt werden.

  • Eine Rechtskonformitätsbewertung wurde gemäß dem AI Act durchgeführt.

Auditierungsfragen

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