D5: Abnahme der Software durch weitere unternehmensinterne Akteur:innen
Abschnitt D: Test & Inbetriebnahme
Voraussetzung
Das PdV und weitere relevante unternehmensinterne Akteur:innen haben Kenntnis über den aktuellen Stand der Software und die neuen Funktionalitäten erhalten und konnten Rückfragen stellen.
Alle Akteur:innen haben ein gemeinsames Verständnis, welche Funktionalitäten neu entwickelt wurde.
Die Software-Anwendung wurde vom PdV überprüft und abgenommen.
Aktion
Die Software-Anwendung wird von allen relevanten unternehmensinternen Akteur:innen wie dem Management, Betriebsrat, der Rechtsabteilung, den Datenschutz- und Diversitybeauftragten geprüft und abgenommen.
Sofern ein BR besteht, wird ggf. eine Betriebsvereinbarung erstellt, in die die Ergebnisse des Aushandlungsprozesses mit dem PdV Eingang finden. Mit der Unterzeichnung werden die KIDD-Ergebnisse für verbindlich erklärt.
Sofern es sich gemäß AIA um ein Hochrisiko-KI-System handelt, wird eine Rechtskonformitätsbewertung entsprechend der geltenden Rechtsprechung durchgeführt. (Dies gilt auch, wenn ein erworbenes KI-System (hier auch General Purpose AI) im Verlauf des KIDD-Prozesses substantiell verändert wurde.)
Ergebnis
Die Software-Anwendung wurde nach Beendigung der Test- und Anpassungsphase von allen relevanten unternehmensinternen Akteur:innen überprüft und abgenommen.
Ggf. wurde eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, mit denen die Ergebnisse des KIDD-Prozesses für verbindlich erklärt werden.
Eine Rechtskonformitätsbewertung wurde gemäß dem AI Act durchgeführt.
Auditierungsfragen
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