Rollen im KIDD-Prozess

Wer ist im KIDD-Prozess involviert?

Trifft Entscheidung zur Initiierung und Durchführung des Softwareeinführungs- bzw. -entwicklungsprozesses und des darin integrierten KIDD-Prozesses; ist für die Finanzierung des Projekts verantwortlich; stellt sicher, dass ausreichend finanzielle Ressourcen für die Durchführung des KIDD-Prozesses zur Verfügung stehen.

Verantwortliche Stelle für die operative Planung, Steuerung und Umsetzung des Softwareeinführungs- bzw. Softwareentwicklungsprozesses und des darin integrierten KIDD-Prozesses; stimmt sich eng mit der KIDD-Moderator:in (KIM) bezüglich der Durchführung des KIDD-Prozesses ab; gemeinsam mit der KIM verantwortlich, für die unternehmensinterne (und ggf. –externe) Kommunikation und Transparenzherstellung zum KIDD-Prozess und den Ergebnissen.

Innerbetriebliche Arbeitnehmervertretung; muss bei der Entwicklung und Einführung von IT-Anwendungen frühzeitig eingebunden werden (vgl. § 87 I Nr. 6 BetrVG); muss bei der Initiierung und Durchführung des KIDD-Prozesses und der Abnahme der Software-Anwendung umfassend eingebunden werden; sollte im PdV vertreten sein.

Stellt die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und regulatorischer Standards bei der Entwicklung und Einführung von IT-Anwendungen sicher; sollte im PdV vertreten sein und muss bei der Abnahme der Software-Anwendung eingebunden werden.

Ist verantwortlich für Förderung und Gestaltung von Vielfalt in der Organisation; erfasst, in enger Abstimmung mit der Managementebene oder Personalabteilung, Gemeinsamkeiten und Unterschiedlichkeit der Belegschaft, identifiziert organisationsrelevante Aspekte dieser Vielfalt und soll dadurch Arbeitsumfelder schaffen, die inklusiv und frei von Vorurteilen sind; muss deshalb bei der Initiierung und Durchführung des KIDD-Prozesses und der Abnahme der Software-Anwendung eingebunden werden; soll im PdV vertreten sein.

Ist ein primär innerbetriebliches Gremium, das in seiner Zusammensetzung möglichst diverse Perspektiven zusammenbringt und vereinigt; übernimmt eine ethische und diversitätsbezogene Folgenabschätzung und formuliert allgemeine und spezifische Anforderungen an die KI und begleitet bzw. kontrolliert deren Umsetzung (siehe Panel der Vielfalt (PdV)).

Übernimmt die operative Durchführung des KIDD-Prozesses: moderiert den Aushandlungsprozess zwischen dem PdV und der Product Owner:in (PO) bzw. den Softwareentwickelnden; trägt die Verantwortung, dass das PdV möglichst zielgerichtet arbeiten kann; vermittelt dem Gremium grundlegende Kompetenzen im Bereich Ethik & Diversität bei der Entwicklung von KI; stimmt sich eng mit der Projektleitung bezüglich der Durchführung des KIDD-Prozesses ab bzw. ist ggf. Teil der Projektleitung; bindet bei Bedarf eine KI-Expert:in im KIDD-Prozess ein (siehe KI-Moderator:in (KIM)).

Akteur:in mit fachlichem Hintergrund im Bereich Softwareentwicklung, Data Science oder KI, mit Fokus auf Fairness und Bias; übersetzt technisch komplexe Sachverhalte allgemeinverständlich für das PdV; unterstützt bei der Formulierung technischer Empfehlungen und der Entwicklung von Testfällen und Bewertungskriterien; unterstützt bei der Auditierung des KIDD-Prozesses (siehe KI-Expert:in (KIX)).

Für den wirtschaftlichen Erfolg der Software und das Product Backlog Management zuständig; Schnittstelle zwischen dem Entwicklungsteam und allen relevanten Stakeholder:innen; tritt in einen Aushandlungsprozess mit dem PdV hinsichtlich der ethik- und diversitätsbezogenen Ausgestaltung bzw. Anpassung der Software.

Entwirft den Aufbau der Software-Anwendung und trifft grundlegende Entscheidungen über das Zusammenspiel ihrer diversen Komponenten.

Entwickelt und wartet Software.

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