Panel der Vielfalt (PdV)
Das „Panel der Vielfalt“ (PdV) hat zentrale Bedeutung für den KIDD-Prozess. Es ist ein primär innerbetriebliches Gremium, das den Anschaffungs- bzw. Entwicklungs- und Einführungsprozess eines KI/AE-Systems in einem Unternehmen kritisch begleitet.
Im KIDD-Prozess übernimmt das PdV eine ethische und diversitätsbezogene Folgenabschätzung des AES, formuliert allgemeine und spezifische Anforderungen daran und überprüft bzw. kontrolliert deren Umsetzung.
Ziel der Einrichtung des PdV ist es, möglichst alle relevanten betrieblichen Stakeholder in dem Gremium zu versammeln und Diversität optimal abzubilden, um möglichst viele kognitiven Verzerrungen durch unterschiedliche Perspektiven aufzudecken.
Die Diversitätskriterien für das PdV orientieren sich an den allgemeinen KIDD Diversitäts-kategorien, die sich auf eine zentrale, eine externe sowie eine organisationale Ebene verteilen (siehe KIDD-Präambel).
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Diversitätskategorien nur im Rahmen des betrieblich möglichen im PdV abgebildet werden können. Hierbei muss sich der Betrieb zwingend die Frage stellen: Welche Kategorien dürfen erfragt werden? Es sind hier arbeits- und datenschutzrechtliche Grenzen einzuhalten sowie ein besonderes Augenmerk auf die Wahrung der Privatsphäre der Mitarbeitenden zu legen. Demnach sind die vorgegebenen Kriterien für die Zusammensetzung des PdV zunächst auf solche beschränkt, die grundsätzlich zugänglich sind (z.B. über die Personalakte).
Die PdV-Kernkriterien liegen auf zwei Ebenen:
Auswahl nach Funktion im Unternehmen (z.B. Betriebsrat, Diversity-, Gleichstellungs-, Behinderten- und Datenschutzbeauftragte, Personalabteilung usw.)
Auswahl nach relevanten Vielfalts- und potentiellen Diskriminierungskriterien (z.B. Alter, Geschlecht / geschlechtliche Identität und ethnische Herkunft / Nationalität
Weiterführende Vielfaltskriterien können vom Unternehmen individuell ergänzt werden, wie z.B. die Dauer der Beschäftigung, körperliche und geistige Fähigkeiten, sexuelle Orientierung uvm. Dabei sollte neben der Relevanz und Anwendbarkeit im konkreten betrieblichen Kontext auch die Komplexität der Besetzung im Blick behalten werden, da zu viele Dimensionen die Besetzung des PdV erschweren.
Zur Einrichtung des PdV siehe Handreichung A12.
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