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A2: Stakeholderanalyse und Einbindung relevanter innerbetrieblicher Akteur:innen
Teil A: Vision
- Das Management hat sich entschieden, die Anwendbarkeit und den Nutzen von KIDD für den eigenen Betrieb bzw. einen konkreten Anwendungsfall zu prüfen und die dafür zuständigen innerbetrieblichen Akteur:innen einzubinden.
- Identifikation der innerbetrieblichen Akteur:innen, die für die erfolgreiche Durchführung des KIDD-Prozesses notwendig sind (z.B. BR, Rechtsabteilung, DSB, Diversity-Beauftragte:r)
- Vorstellung des KIDD-Prozesses vor den zuständigen Akteur:innen
- Relevante innerbetriebliche Akteur:innen und Mitarbeitenden- sowie Betroffenenvertretungen sind identifiziert und über den KIDD-Prozess informiert.
- Die zuständigen Akteur:innen haben sich für die Anwendbarkeit und den Nutzen von KIDD entschieden.
- Die zuständigen Akteur:innen haben entschieden, für welchen konkreten Anwendungsfall die Prüfung stattfinden soll.
- Frage 4: Haben die Stakeholder den konkreten Anwendungsfall, für den der KIDD-Prozess durchgeführt werden soll, festgelegt? (QS1)
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